Der Begleitende Dienst ist verantwortlich für die Einleitung, Koordinierung und Überwachung von arbeitsbegleitenden Maßnahmen. Er wählt in Abstimmung mit den Gruppenleitern die unten genannten begleitenden Maßnahmen für jeden einzelnen behinderten Menschen nach Förderbedarf (in Bezug zur individuellen Förderung) aus und berücksichtigt dabei die individuellen Wünsche der behinderten Mitarbeiter.
Die arbeitsbegleitenden Angebote bewegen sich dabei im Rahmen der materiellen Möglichkeiten der AWO Werkstätten. Die Wirksamkeit der arbeitsbegleitenden Maßnahmen wird kontinuierlich überprüft.
Unsere begleitenden Maßnahmen umfassen Angebote aus dem sportlichen, kreativen, sozialen und therapeutischen Bereich sowie diverse Bildungsangebote:
Für die behinderten Mitarbeiter besteht die Möglichkeit, bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung physiotherapeutisch behandelt zu werden. Die Behandlung findet in den Werkstätten während der Arbeitszeit statt.
In den Werkstätten besteht ebenfalls für die behinderten Mitarbeiter die Möglichkeit, sich bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung einer logopädischen Behandlung zu unterziehen.