Aufgrund der verschärften Corona-Maßnahmen bleibt der
Kostümverleih vom 14.12.2020 bis 10.01.2021 geschlossen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Herzlich Willkommen in der Werkstatt Grimma.
Unsere Werkstatt liegt im Gewerbegebiet Nord Grimma Hengstbergstraße 4.
Hier betreiben wir einen Berufsbildungsbereich (sechs Plätze) und einen Arbeitsbereich mit 200 Plätzen - davon 24 Plätze für chronisch psychisch Kranke und einen Förder- und Betreuungsbereich für Schwerstmehrfachbehinderte Erwachsene mit 12 Plätzen.
Außerdem stellen wir Außenarbeitsplätze zur Verfügung.
Unser Mitarbeiterteam ist immer motiviert den hohen qualitativen und quantitativen Anforderungen, die an Werkstätten für behinderte Menschen gestellt wurden, gerecht zu werden.
Neben der produktiven Arbeit bieten wir auch arbeitsbegleitende Maßnahmen an.
Sie wollen mehr Informationen, dann treten Sie mit uns in Kontakt.
Wir montieren und komplettieren Produkte in Serien. bzw. Massenfertigung.
In der Verpackung bieten wir folgende Aufgabengebiete an:
Die einzelnen Abteilungen sind den geforderten Anforderungen entsprechend modern ausgestattet.
Technische Ausstattung
Der in der Holzverarbeitung vorhandene Maschinenpark gestattet uns, fast alle Holzarbeiten auszuführen:
Unsere maschinelle Ausrüstung bietet das an, was in einer modernen Tischlerei heutzutage Standard ist:
In unserer Zweigwerkstatt in Grimma verleihen wir:
Historische Kostüme für Erwachsene aus folgenden Zeiten:
Faschingskostüme für Erwachsene in folgenden Kategorien:
Accessoires wie z.B.:
Kinderfaschingskostüme in jeder Altersgruppe
historische Kinderkostüme
→ Zudem fertigen wir auch gerne Kostüme nach Ihren Wünschen zum Verleih an.
Kontakt:
AWO Werkstätten Sachsen-West
Zweigwerkstatt Grimma - Kostümverleih
Hengstbergstraße 4
04668 Grimma
Tel.: (0 34 37) 76 05 75
Fax: (0 34 37) 76 05 55
Werkstattleiter: Herr Panke
Email: a.panke@awowerkstaetten.de
Öffnungszeiten Kostümverleih
Mo 13:00 - 17:30
Di 08:30 - 14:30
Mi 13:00 - 17:30
Do 13:00 - 17:30
Fr geschlossen
Die technische Ausstattung sowie der gesamte Arbeitsablauf der Speisenzubereitung entsprechen den gesetzlichen hygienischen Anforderungen. In allen Bereichen wird nach dem HACCP-Konzept gearbeitet.
Ausstattung
Unser Dienstleistungsspektrum beinhaltet:
Dieser Umfang der Dienstleistungen ist nur durch Einsatz modernster Technik möglich.
Bitte beachten Sie auch unser Pflanzenhotel, das wir in den Monaten Oktober bis Mai zur Überwinterterung Ihrer Pflanzen anbieten.
Durch ein mit modernster Technik ausgestattetes beheiztes Gewächshaus mit einer Nutzfläche von ca. 400 m² wird unser Dienstleistungsangebot erweitert.
In den Monaten Oktober bis Mai bieten wir ein Pflanzenhotel an. Alle Pflanzen, die der Kunde überwintert haben möchte, werden zu einem wöchentlichen Mietpreis inklusive Abholung und Anlieferung bei uns in Pflege genommen.
Zusatzleistungen, wie z. B. Umtopfen, werden nach Absprache mit dem Kunden ausgeführt und zusätzlich berechnet. In der Zeit der Unterbringung werden alle erforderlichen Maßnahmen des Pflanzenschutzes durchgeführt.
In unserer Werkstatt betreiben wir einen Berufsbildungsbereich und einen Arbeitsbereich mit 200 Plätzen, von denen 24 Plätze für chronisch psychisch Kranke reserviert sind. Außerdem stellen wir Außenarbeitsplätze zur Verfügung. Neben der produktiven Arbeit bieten wir auch arbeitsbegleitende Maßnahmen an.
Zudem bieten wir einen Förder- und Betreuungsbereich für Schwerstmehrfachbehinderte Erwachsene mit 12 Plätzen.
Leiter der Werkstatt
Andreas Panke a.panke@awowerkstaetten.de
Arbeitsvorbereitung
Holger Reinhardt h.reinhardt@awowerkstaetten.de
Begleitender Dienst
Olaf Koch o.koch@awowerkstaetten.de
Diana Lichtenberger d.lichtenberger@awowerkstaetten.de
AWO Werkstätten Sachsen-West
Werkstatt Grimma
Hengstbergstraße 4
04668 Grimma
Zu den AWO Werkstätten Sachsen-West gehören folgende Werkstätten:
Es gibt folgende Bereiche in der Werkstatt:
Ich bekomme einen Werkstattplatz, wenn ich zum folgenden Personenkreis gehöre:
Man kann die Werkstatt ab 18 Jahre bis zum Erreichen des Rentenalters besuchen, wenn man zum Personenkreis der Werkstattbeschäftigten gehört. Dies wird vom zuständigen Kostenträger regelmäßig überprüft.
In den meisten Fällen überprüft dies der Kommunale Sozialverband Sachsen aller zwei Jahre. Dazu erstellt die Werkstatt für behinderte Menschen einen ausführlichen Beobachtungs- und Entwicklungsbericht über den Mitarbeiter.
Wenn ich meine Schulpflicht bereits mit 16 Jahren erfüllt habe, kann ich auch schon mit 16 Jahren in die Werkstatt aufgenommen werden.
Die Anmeldung für die Maßnahme im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich erfolgt über die zuständigen Reha.-Berater der Agentur für Arbeit Leipzig für die Werkstatt Leipzig.
Falls Sie eine Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten, erfolgt die Anmeldung für Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich über die Reha.-Berater der Rentenversicherungsträger.
Die Anmeldung für die Aufnahme in den Arbeitsbereich der Werkstatt bzw. in den Förder- und Betreuungsbereich für schwerstmehrfach behinderte erwachsene Menschen erfolgt in der Regel über den Kommunalen Sozialverband Sachsen.
Die Maßnahme im Eingangsverfahren wird für alle neu in die Werkstatt aufgenommenen behinderten Menschen durchgeführt. Es erfolgt eine umfangreiche Testung des physischen und psychischen Leistungsvermögens mittels Kompetenzanalyse (Stärken-Schwächen-Analyse). Hier wird festgestellt, ob die Werkstatt für behinderte Menschen für den Maßnahmeteilnehmer die geeignete Einrichtung zur Teilnahme am Arbeitsleben ist und welche Bereiche der Werkstatt in Betracht kommen.
Das Eingangsverfahren dauert in der Regel drei Monate, in Ausnahmefällen nur einen Monat.
Die Maßnahme im Berufsbildungsbereich schließt unmittelbar an das Eingangsverfahren an und hat eine Dauer von zwei Jahren. Im Berufsbildungsbereich erwerben die Maßnahmeteilnehmer zunächst Fertigkeiten und Grundkenntnisse verschiedener Arbeitsabläufe, darunter manuelle Fertigkeiten im Umgang mit verschiedenen Werkstoffen und Werkzeugen. Darüber hinaus eignen sich die Maßnahmeteilnehmer spezielle fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten an, die deutlich auf die Einnahme eines Arbeitsplatzes im Arbeitsbereich der Werkstatt oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hinzielen. Dabei sollen den Eignungen, Neigungen und Wünschen des jeweiligen Maßnahmeteilnehmers Rechnung getragen werden.
Während des Berufsbildungsbereiches wird der Maßnahmeteilnehmer auf die Aufnahme einer Tätigkeit im Arbeitsbereich bzw. auf einem Außenarbeitsplatz der AWO Werkstätten bzw. auf einem geeigneten Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet.
Die tägliche Beschäftigungszeit beträgt von montags bis freitags 7,5 Stunden. Die Stundenzahl umfasst die Arbeitszeit, die Erholungspausen und die Zeit der Teilnahme an arbeitsbegleitenden Maßnahmen.
Den täglichen Beginn und das Ende der Beschäftigungszeit legt die einzelne Werkstatt nach pflichtgemäßem Ermessen selbst fest: Im Regelfall arbeiten die Werkstattbeschäftigten in der Zeit von montags bis freitags 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr.
Eine verkürzte Arbeitszeit ist nach fachärztlicher Begutachtung und Zustimmung durch den zuständigen Kostenträger möglich.
Ich habe täglich insgesamt vier Pausen:
Wenn ich in der Lage bin, selbständig und ohne fremde Hilfe, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, muss ich allein in die Werkstatt kommen. Die Kosten für die Fahrkarte bekomme ich vom zuständigen Kostenträger erstattet. Bin ich aufgrund meiner Behinderung nicht in der Lage, öffentliche Verkehrsmittel allein und ohne fremde Hilfe zu nutzen, wird für mich ein Behindertenfahrdienst organisiert. Der Behindertenfahrdienst holt mich früh von zu Hause ab und bringt mich nachmittags wieder von der Werkstatt nach Hause. Der Behindertenfahrdienst ist für den behinderten Menschen kostenlos.
Über die Bewilligung eines Behindertenfahrdienstes entscheidet der zuständige Kostenträger auf der Grundlage seines amtsärztlichen Gutachtens.
In allen fünf AWO Werkstätten werden jährlich Gruppenurlaubsreisen angeboten. Die Gruppenreisen haben eine Dauer von 5 – 7 Tage. Es werden sowohl Ferienobjekte im Inland als auch im Ausland (zum Beispiel Österreich) angeboten.
Die Betreuung der behinderten Menschen wird von Fachpersonal der Werkstätten übernommen.
Für diese Gruppenurlaubsreisen muss Jahresurlaub genommen werden.
Der Werkstattbeschäftigte hat Anspruch auf Erholungsurlaub in Anlehnung an das Bundesurlaubsgesetz und an § 125 Sozialhilfegesetzbuch IX. Der Beschäftigte erhält mindestens 30 Arbeitstage Urlaub im Jahr. Maßnahmeteilnehmer im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich, die einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 vorweisen können, erhalten insgesamt 35 Arbeitstage Urlaub im Jahr.
Während der Maßnahme im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich ist das Mittagessen für alle Maßnahmeteilnehmer kostenlos. Im Arbeitsbereich entscheidet der zuständige Kostenträger darüber, ob sich der Werkstattbeschäftigte an den Kosten für das Mittagessen beteiligen muss. Das Mittagessen für alle fünf AWO Werkstätten wird in den Werkstätten Leipzig und Wurzen selbst gekocht. Die Küchen achten auf Abwechslung und Qualität.
In den AWO Werkstätten werden u. a. folgende arbeitsbegleitende Maßnahmen angeboten:
Die AWO Werkstätten bieten ihren Werkstattbeschäftigten vielfältige Möglichkeiten praxisnaher Förderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt:
Die Maßnahme im Berufsbildungsbereich schließt unmittelbar an das Eingangsverfahren an und hat eine Dauer von zwei Jahren. Im Berufsbildungsbereich erwerben die Maßnahmeteilnehmer zunächst Fertigkeiten und Grundkenntnisse verschiedener Arbeitsabläufe, darunter manuelle Fertigkeiten im Umgang mit verschiedenen Werkstoffen und Werkzeugen. Darüber hinaus eignen sich die Maßnahmeteilnehmer spezielle fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten an, die deutlich auf die Einnahme eines Arbeitsplatzes im Arbeitsbereich der Werkstatt oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hinzielen. Dabei sollen den Eignungen, Neigungen und Wünschen des jeweiligen Maßnahmeteilnehmers Rechnung getragen werden.
Während des Berufsbildungsbereiches wird der Maßnahmeteilnehmer auf die Aufnahme einer Tätigkeit im Arbeitsbereich bzw. auf einem Außenarbeitsplatz der AWO Werkstätten bzw. auf einem geeigneten Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet.
Die tägliche Beschäftigungszeit beträgt von montags bis freitags 7,5 Stunden. Die Stundenzahl umfasst die Arbeitszeit, die Erholungspausen und die Zeit der Teilnahme an arbeitsbegleitenden Maßnahmen.
Den täglichen Beginn und das Ende der Beschäftigungszeit legt die einzelne Werkstatt nach pflichtgemäßem Ermessen selbst fest: Im Regelfall arbeiten die Werkstattbeschäftigten in der Zeit von montags bis freitags 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr.
Eine verkürzte Arbeitszeit ist nach fachärztlicher Begutachtung und Zustimmung durch den zuständigen Kostenträger möglich.
Ich habe täglich insgesamt vier Pausen:
Wenn ich in der Lage bin, selbständig und ohne fremde Hilfe, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, muss ich allein in die Werkstatt kommen. Die Kosten für die Fahrkarte bekomme ich vom zuständigen Kostenträger erstattet. Bin ich aufgrund meiner Behinderung nicht in der Lage, öffentliche Verkehrsmittel allein und ohne fremde Hilfe zu nutzen, wird für mich ein Behindertenfahrdienst organisiert. Der Behindertenfahrdienst holt mich früh von zu Hause ab und bringt mich nachmittags wieder von der Werkstatt nach Hause. Der Behindertenfahrdienst ist für den behinderten Menschen kostenlos.
Über die Bewilligung eines Behindertenfahrdienstes entscheidet der zuständige Kostenträger auf der Grundlage seines amtsärztlichen Gutachtens.
In allen fünf AWO Werkstätten werden jährlich Gruppenurlaubsreisen angeboten. Die Gruppenreisen haben eine Dauer von 5 – 7 Tage. Es werden sowohl Ferienobjekte im Inland als auch im Ausland (zum Beispiel Österreich) angeboten.
Die Betreuung der behinderten Menschen wird von Fachpersonal der Werkstätten übernommen.
Für diese Gruppenurlaubsreisen muss Jahresurlaub genommen werden.
Der Werkstattbeschäftigte hat Anspruch auf Erholungsurlaub in Anlehnung an das Bundesurlaubsgesetz und an § 125 Sozialhilfegesetzbuch IX. Der Beschäftigte erhält mindestens 30 Arbeitstage Urlaub im Jahr. Maßnahmeteilnehmer im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich, die einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 vorweisen können, erhalten insgesamt 35 Arbeitstage Urlaub im Jahr.
Während der Maßnahme im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich ist das Mittagessen für alle Maßnahmeteilnehmer kostenlos. Im Arbeitsbereich entscheidet der zuständige Kostenträger darüber, ob sich der Werkstattbeschäftigte an den Kosten für das Mittagessen beteiligen muss. Das Mittagessen für alle fünf AWO Werkstätten wird in den Werkstätten Leipzig und Wurzen selbst gekocht. Die Küchen achten auf Abwechslung und Qualität.
In den AWO Werkstätten werden u. a. folgende arbeitsbegleitende Maßnahmen angeboten:
Die AWO Werkstätten bieten ihren Werkstattbeschäftigten vielfältige Möglichkeiten praxisnaher Förderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt:
Die Kosten für die Maßnahme im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich zahlt die zuständige Agentur für Arbeit bzw. der zuständige Rentenversicherungsträger. Die Kosten für den Werkstattplatz im Arbeitsbereich bezahlt im Regelfall der Kommunale Sozialverband Sachsen. Die Kosten für den Platz im Förder- und Betreuungsbereich für schwerstmehrfach behinderte erwachsene Menschen zahlt im Regelfall ebenfalls der Kommunale Sozialverband Sachsen.
Für die Dauer der Maßnahme im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich zahlt der zuständige Träger der beruflichen Bildungsmaßnahme (Agentur für Arbeit, Rentenversicherung) ein Ausbildungsgeld, wenn kein Anspruch auf Übergangsgeld besteht (§ 104 und 105 SGB III). Das Ausbildungsgeld wird auch während Urlaub oder Krankheit gewährt.
Sollte die Krankheit aber länger als 6 Wochen zusammenhängend andauern, wird die Maßnahme unterbrochen bzw. abgebrochen. Wenn Sie der Maßnahme im Eingangsverfahren bzw. im Berufsbildungsbereich unentschuldigt fernbleiben, kann die Werkstatt das Vertragsverhältnis wegen fehlender Mitwirkungspflicht kündigen.
Die AWO Werkstätten zahlen dem Beschäftigten im Arbeitsbereich ein monatliches Entgelt nach ihrer gültigen Entgeltordnung. Es setzt sich zusammen aus:
Der Grundbetrag ist gesetzlich an die Höhe des Ausbildungsgeldes im 2. Jahr des Berufsbildungsbereiches (§ 138 Abs. 2 SGB IX) gebunden.
In allen fünf Werkstätten gibt es Begleitende Dienste, das heißt:
In den einzelnen Werkstätten sind Sozialarbeiter/-innen vor Ort tätig.
Die Begleitenden Dienste haben folgende Aufgabenschwerpunkte:
Den Förder- und Betreuungsbereich besuchen diejenigen behinderten Menschen, die noch nicht oder nicht mehr die Mindestanforderungen an die Aufnahme in die Werkstatt erfüllen. Die AWO Werkstätten setzen sich in diesem Zusammenhang für eine bestmögliche Integration schwerstmehrfach behinderter erwachsener Menschen unter dem „verlängerten Dach“ der Werkstatt für behinderte Menschen ein.
Folgende AWO Werkstätten haben einen Förder- und Betreuungsbereich:
Der Förder- und Betreuungsbereich ist ein tagesstrukturierendes Förder- und Betreuungsangebot für schwerstmehrfach behinderte Erwachsene. Ziel der Förderung ist es, auf der Grundlage einer abgestimmten individuellen Förderung die Werkstattfähigkeit zu erreichen. Ist dieses Ziel aufgrund Art und Schwere der Behinderung gar nicht bzw. nicht in absehbarer Zeit zu erreichen, erfolgt eine Förderung im lebenspraktischen Bereich.
In allen fünf Werkstätten der AWO Werkstätten gibt es jeweils einen Werkstattrat. Die Werkstatträte vertreten die Rechte der behinderten Menschen in den einzelnen Werkstätten. Allgemeine Aufgaben des Werkstattrates sind: