Herzlich Willkommen in der Werkstatt Eilenburg.
Unsere Werkstatt liegt im Gewerbegebiet Eilenburg Gustav-Adolf-Ring 10.
Hier betreiben wir einen Berufsbildungsbereich mit 6 Plätzen, einen Arbeitsbereich mit 134 Plätzen und einen Förder- und Betreuungsbereich für Schwerstmehrfachbehinderte Erwachsene mit 12 Plätzen.
Außerdem stellen wir Außenarbeitsplätze zur Verfügung.
Unser Mitarbeiterteam ist immer motiviert den hohen qualitativen und quantitativen Anforderungen, die an Werkstätten für behinderte Menschen gestellt wurden, gerecht zu werden.
Neben der produktiven Arbeit bieten wir auch arbeitsbegleitende Maßnahmen an.
Sie wollen mehr Information, dann treten Sie mit uns in Kontakt.
Einfache und komplizierte Montageaufgaben verschiedenster Art
Verpackung
Maschinelle Ausrüstung:
Maschinelle Ausrüstung
Maschinelle Ausrüstung
Unsere Keramik wird gegossen, aufgebaut oder auf der Töpferscheibe gedreht. Spezialisiert sind wir auf die Plattentechnik und bauen damit Übertöpfe, Vasen und Becher auf.
Alle Töpfereiartikel sind wasserdicht, spülmaschinenfest, frostsicher und lebensmittelgeeignet.
Die Stücke entstehen in Gemeinschaftsarbeit.
Sie möchten unsere Keramik als Geburtstagsüberraschung individualisieren oder einen Töpfereigutschein verschenken? Für uns kein Problem.
Unsere festen Öffnungszeiten: Mo – Fr: 8.00 – 15.00 Uhr
Ansprechpartner: Herr Budras
Tel.: 03423-7585110
Fax: 03423-7585-102
Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Töpferteam
Almutchristinadietmarfranksaschahansdieterjensmikemikestefanie&jürgen
Eine Besonderheit der Werkstatt Eilenburg ist der Betrieb einer Tierpension.
Privatpersonen können hier während ihres Urlaubs, aber auch für Krankenhausaufenthalte, Kuren und andere Abwesenheiten ihre Haustiere in Pension geben. Ein motiviertes Team, beste räumliche Voraussetzungen, Fachwissen und viel Zeit für die liebevolle und individuelle Betreuung unserer Gäste zeichnen uns aus.
NEU in unserer Tierpension: Ernährungsberatung und Frischfleischverkauf!
Unsere festen Öffnungszeiten: Mo – Fr: 8.00 – 15.00 Uhr
Natürlich sind auch in den Abendstunden, am Wochenende und an Feiertagen unsere Kollegen vor Ort, um sich um Ihre Lieben zu kümmern. Sollten Sie in diesen Zeiten Ihr Tier bringen, abholen oder sich die Tierpension anschauen wollen, muss dies zuvor telefonisch oder persönlich vereinbart werden.
Ansprechpartner: Frau Ellmer
Tel.: (0 34 23) 75 85 150
E-Mail: tierpension@awowerkstaetten.de
In unserer Werkstatt betreiben wir einen Berufsbildungsbereich mit 6 Plätzen, einen Arbeitsbereich mit 134 Plätzen und einen Förder- und Betreuungsbereich für Schwerstmehrfachbehinderte Erwachsene mit 12 Plätzen. Außerdem stellen wir Außenarbeitsplätze zur Verfügung. Neben der produktiven Arbeit bieten wir auch arbeitsbegleitende Maßnahmen an.
Leiter der Zweigwerkstatt
Herr Jörg Zschörnig (j.zschoernig@awowerkstaetten.de)
Arbeitsvorbereitung
Herr Lars Feierabend (l.feierabend@awowerkstaetten.de)
Begleitender Dienst
Herr Patrick Kunze (p.kunze@awowerkstaetten.de)
AWO Werkstätten Sachsen-West
Werkstatt Eilenburg
Gustav-Adolf-Ring 10
04838 Eilenburg
Tel.: (0 34 23) 75 85 101
Fax: (0 34 23) 75 85 102
Zu den AWO Werkstätten Sachsen-West gehören folgende Werkstätten:
Es gibt folgende Bereiche in der Werkstatt:
Ich bekomme einen Werkstattplatz, wenn ich zum folgenden Personenkreis gehöre:
Man kann die Werkstatt ab 18 Jahre bis zum Erreichen des Rentenalters besuchen, wenn man zum Personenkreis der Werkstattbeschäftigten gehört. Dies wird vom zuständigen Kostenträger regelmäßig überprüft.
In den meisten Fällen überprüft dies der Kommunale Sozialverband Sachsen aller zwei Jahre. Dazu erstellt die Werkstatt für behinderte Menschen einen ausführlichen Beobachtungs- und Entwicklungsbericht über den Mitarbeiter.
Wenn ich meine Schulpflicht bereits mit 16 Jahren erfüllt habe, kann ich auch schon mit 16 Jahren in die Werkstatt aufgenommen werden.
Die Anmeldung für die Maßnahme im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich erfolgt über die zuständigen Reha.-Berater der Agentur für Arbeit Leipzig für die Werkstatt Leipzig.
Falls Sie eine Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten, erfolgt die Anmeldung für Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich über die Reha.-Berater der Rentenversicherungsträger.
Die Anmeldung für die Aufnahme in den Arbeitsbereich der Werkstatt bzw. in den Förder- und Betreuungsbereich für schwerstmehrfach behinderte erwachsene Menschen erfolgt in der Regel über den Kommunalen Sozialverband Sachsen.
Die Maßnahme im Eingangsverfahren wird für alle neu in die Werkstatt aufgenommenen behinderten Menschen durchgeführt. Es erfolgt eine umfangreiche Testung des physischen und psychischen Leistungsvermögens mittels Kompetenzanalyse (Stärken-Schwächen-Analyse). Hier wird festgestellt, ob die Werkstatt für behinderte Menschen für den Maßnahmeteilnehmer die geeignete Einrichtung zur Teilnahme am Arbeitsleben ist und welche Bereiche der Werkstatt in Betracht kommen.
Das Eingangsverfahren dauert in der Regel drei Monate, in Ausnahmefällen nur einen Monat.
Die Maßnahme im Berufsbildungsbereich schließt unmittelbar an das Eingangsverfahren an und hat eine Dauer von zwei Jahren. Im Berufsbildungsbereich erwerben die Maßnahmeteilnehmer zunächst Fertigkeiten und Grundkenntnisse verschiedener Arbeitsabläufe, darunter manuelle Fertigkeiten im Umgang mit verschiedenen Werkstoffen und Werkzeugen. Darüber hinaus eignen sich die Maßnahmeteilnehmer spezielle fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten an, die deutlich auf die Einnahme eines Arbeitsplatzes im Arbeitsbereich der Werkstatt oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hinzielen. Dabei sollen den Eignungen, Neigungen und Wünschen des jeweiligen Maßnahmeteilnehmers Rechnung getragen werden.
Während des Berufsbildungsbereiches wird der Maßnahmeteilnehmer auf die Aufnahme einer Tätigkeit im Arbeitsbereich bzw. auf einem Außenarbeitsplatz der AWO Werkstätten bzw. auf einem geeigneten Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet.
Die tägliche Beschäftigungszeit beträgt von montags bis freitags 7,5 Stunden. Die Stundenzahl umfasst die Arbeitszeit, die Erholungspausen und die Zeit der Teilnahme an arbeitsbegleitenden Maßnahmen.
Den täglichen Beginn und das Ende der Beschäftigungszeit legt die einzelne Werkstatt nach pflichtgemäßem Ermessen selbst fest: Im Regelfall arbeiten die Werkstattbeschäftigten in der Zeit von montags bis freitags 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr.
Eine verkürzte Arbeitszeit ist nach fachärztlicher Begutachtung und Zustimmung durch den zuständigen Kostenträger möglich.
Ich habe täglich insgesamt vier Pausen:
Wenn ich in der Lage bin, selbständig und ohne fremde Hilfe, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, muss ich allein in die Werkstatt kommen. Die Kosten für die Fahrkarte bekomme ich vom zuständigen Kostenträger erstattet. Bin ich aufgrund meiner Behinderung nicht in der Lage, öffentliche Verkehrsmittel allein und ohne fremde Hilfe zu nutzen, wird für mich ein Behindertenfahrdienst organisiert. Der Behindertenfahrdienst holt mich früh von zu Hause ab und bringt mich nachmittags wieder von der Werkstatt nach Hause. Der Behindertenfahrdienst ist für den behinderten Menschen kostenlos.
Über die Bewilligung eines Behindertenfahrdienstes entscheidet der zuständige Kostenträger auf der Grundlage seines amtsärztlichen Gutachtens.
In allen fünf AWO Werkstätten werden jährlich Gruppenurlaubsreisen angeboten. Die Gruppenreisen haben eine Dauer von 5 – 7 Tage. Es werden sowohl Ferienobjekte im Inland als auch im Ausland (zum Beispiel Österreich) angeboten.
Die Betreuung der behinderten Menschen wird von Fachpersonal der Werkstätten übernommen.
Für diese Gruppenurlaubsreisen muss Jahresurlaub genommen werden.
Der Werkstattbeschäftigte hat Anspruch auf Erholungsurlaub in Anlehnung an das Bundesurlaubsgesetz und an § 125 Sozialhilfegesetzbuch IX. Der Beschäftigte erhält mindestens 30 Arbeitstage Urlaub im Jahr. Maßnahmeteilnehmer im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich, die einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 vorweisen können, erhalten insgesamt 35 Arbeitstage Urlaub im Jahr.
Während der Maßnahme im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich ist das Mittagessen für alle Maßnahmeteilnehmer kostenlos. Im Arbeitsbereich entscheidet der zuständige Kostenträger darüber, ob sich der Werkstattbeschäftigte an den Kosten für das Mittagessen beteiligen muss. Das Mittagessen für alle fünf AWO Werkstätten wird in den Werkstätten Leipzig und Wurzen selbst gekocht. Die Küchen achten auf Abwechslung und Qualität.
In den AWO Werkstätten werden u. a. folgende arbeitsbegleitende Maßnahmen angeboten:
Die AWO Werkstätten bieten ihren Werkstattbeschäftigten vielfältige Möglichkeiten praxisnaher Förderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt:
Die Kosten für die Maßnahme im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich zahlt die zuständige Agentur für Arbeit bzw. der zuständige Rentenversicherungsträger. Die Kosten für den Werkstattplatz im Arbeitsbereich bezahlt im Regelfall der Kommunale Sozialverband Sachsen. Die Kosten für den Platz im Förder- und Betreuungsbereich für schwerstmehrfach behinderte erwachsene Menschen zahlt im Regelfall ebenfalls der Kommunale Sozialverband Sachsen.
Für die Dauer der Maßnahme im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich zahlt der zuständige Träger der beruflichen Bildungsmaßnahme (Agentur für Arbeit, Rentenversicherung) ein Ausbildungsgeld, wenn kein Anspruch auf Übergangsgeld besteht (§ 104 und 105 SGB III). Das Ausbildungsgeld wird auch während Urlaub oder Krankheit gewährt.
Sollte die Krankheit aber länger als 6 Wochen zusammenhängend andauern, wird die Maßnahme unterbrochen bzw. abgebrochen. Wenn Sie der Maßnahme im Eingangsverfahren bzw. im Berufsbildungsbereich unentschuldigt fernbleiben, kann die Werkstatt das Vertragsverhältnis wegen fehlender Mitwirkungspflicht kündigen.
Die AWO Werkstätten zahlen dem Beschäftigten im Arbeitsbereich ein monatliches Entgelt nach ihrer gültigen Entgeltordnung. Es setzt sich zusammen aus:
Der Grundbetrag ist gesetzlich an die Höhe des Ausbildungsgeldes im 2. Jahr des Berufsbildungsbereiches (§ 138 Abs. 2 SGB IX) gebunden.
In allen fünf Werkstätten gibt es Begleitende Dienste, das heißt:
In den einzelnen Werkstätten sind Sozialarbeiter/-innen vor Ort tätig.
Die Begleitenden Dienste haben folgende Aufgabenschwerpunkte:
Den Förder- und Betreuungsbereich besuchen diejenigen behinderten Menschen, die noch nicht oder nicht mehr die Mindestanforderungen an die Aufnahme in die Werkstatt erfüllen. Die AWO Werkstätten setzen sich in diesem Zusammenhang für eine bestmögliche Integration schwerstmehrfach behinderter erwachsener Menschen unter dem „verlängerten Dach“ der Werkstatt für behinderte Menschen ein.
Folgende AWO Werkstätten haben einen Förder- und Betreuungsbereich:
Der Förder- und Betreuungsbereich ist ein tagesstrukturierendes Förder- und Betreuungsangebot für schwerstmehrfach behinderte Erwachsene. Ziel der Förderung ist es, auf der Grundlage einer abgestimmten individuellen Förderung die Werkstattfähigkeit zu erreichen. Ist dieses Ziel aufgrund Art und Schwere der Behinderung gar nicht bzw. nicht in absehbarer Zeit zu erreichen, erfolgt eine Förderung im lebenspraktischen Bereich.
In allen fünf Werkstätten der AWO Werkstätten gibt es jeweils einen Werkstattrat. Die Werkstatträte vertreten die Rechte der behinderten Menschen in den einzelnen Werkstätten. Allgemeine Aufgaben des Werkstattrates sind: