Die AWO Werkstätten führen Maßnahmen im Berufsbildungsbereich zur Verbesserung der Teilnahme am Arbeitsleben unter Einschluss angemessener Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit des behinderten Menschen durch.
Die Eingliederung in den Berufsbildungsbereich ist notwendig, wenn Leistungen erforderlich werden, um die Leistungs- und Erwerbsfähigkeit des behinderten Menschen soweit wie möglich zu entwickeln, zu verbessern oder wiederherzustellen und erwartet werden kann, dass der behinderte Mensch nach Teilnahme an diesen Leistungen in der Lage ist, wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung im Sinne des § 137 SGB IX zu erbringen.
Die Maßnahme im Berufsbildungsbereich unterteilt sich in Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich.
Das Eingangsverfahren wird für alle neu in die Werkstatt aufgenommenen Behinderten Menschen durchgeführt. Hier wird festgestellt, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben ist, und welche Bereiche der Werkstatt in Betracht kommen (Dauer 1–3 Monate).
Allgemeine Ziele und Aufgaben des Berufsbildungsbereiches:
Die Maßnahme im Berufsbildungsbereich schließt unmittelbar an das Eingangsverfahren an. Diese Maßnahme ist eine berufliche Weiterbildung und hat eine Dauer von 2 Jahren und unterteilt sich in Grundkurs und Aufbaukurs.
Grundkurs
Den Grundkurs durchlaufen die behinderten Menschen mit dem Ziel, am Leben in der Werkstatt für Behinderte teilzunehmen und die verschiedenen Bereiche kennen zu lernen. Der behinderte Mensch soll sich in möglichst kurzer Zeit in der WfbM wohlfühlen.
Im Grundkurs erwerben die behinderten Menschen Fertigkeiten und Grundkenntnisse verschiedener Arbeitsabläufe, darunter manuelle Fertigkeiten im Umgang mit verschiedenen Werkstoffen und Werkzeugen. Zugleich sollen das Selbstwertgefühl des behinderten Menschen und die Entwicklung des Sozial- und Arbeitsverhaltens gefördert sowie Schwerpunkte der Eignung und Neigung festgestellt werden.
Aufbaukurs
Im Aufbaukurs werden die Qualifikationen weiter ausgebaut und gesichert. Darüber hinaus eignen sich die behinderten Menschen im Aufbaukurs spezielle, fachpraktische Kenntnisse an, die deutlich auf die Einnahme eines Arbeitsplatzes in der WfbM oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hinzielen. Dabei sollen den Neigungen und Eignungen der jeweiligen Personen Rechnung getragen werden, aber auch die aktuellen Gegebenheiten und Möglichkeiten in der WfbM bzw. des allgemeinen Arbeitsmarktes Berücksichtigung finden.
Im Aufbaukurs erwerben die behinderten Menschen Fertigkeiten und Kenntnisse mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad, insbesondere Fertigkeiten beim Umgang mit Maschinen sowie vertiefte Kenntnisse über Werkstoffe und Werkzeuge.
Die Fähigkeiten zu größerer Ausdauer und Belastung und zur Umstellung auf unterschiedliche Beschäftigungen im Arbeitsbereich werden gefordert.
Während des Aufbaukurses sind Praktika in den unterschiedlichen Arbeitsbereichen der Werkstatt möglich.
Die Praktika im Arbeitsbereich werden für die Teilnehmer im Aufbaukurs mit dem Ziel durchgeführt, einen direkten Einblick in die reale Arbeitssituation des Arbeitsbereiches zu erhalten, neue fachspezifische Kenntnisse zu erhalten, flexibler zu werden im Hinblick auf die Arbeitsumgebung, eine langsame Abnabelung vom Berufsbildungsbereich herbeizuführen und Verbesserungspotentiale festzustellen, die im Rahmen des Aufbaukurses noch aufgearbeitet werden.
Die AWO Werkstätten bieten in allen 5 Einrichtungen einen separaten Berufsbildungsbereich an. Damit werden folgende Voraussetzungen für die behinderten Menschen geschaffen:
Die Arbeitsangebote im separaten Berufsbildungsbereich orientieren sich an den Angeboten aus den jeweiligen Produktionsbereichen und sind in nachfolgende Fachbereiche untergliedert:
Die Anmeldung für den Berufsbildungsbereich der AWO Werkstätten erfolgt über die zuständigen Berater der Arbeitsagentur bzw. des Rentenversicherungsträgers, die auch die Maßnahme im Berufsbildungsbereich finanzieren.