Die aktuelle Infektionslage und die Ausbreitung des Coronavirus, auch im Einzugsgebiet unserer Werkstätten, hat uns veranlasst, die bereits wirkenden Maßnahmen zusätzlich durch regelmäßige und anlassbezogene Testungen von Werkstattbeschäftigten, zu Betreuenden und hauptamtlichen Fachkräften zu ergänzen. ...
Die Corona-Pandemie führt zu einem erhöhten Infektionsgeschehen und somit zu Mitarbeiterausfällen u. a. in den Pflegeheimen, Pflegediensten und Wohnheimen für Menschen mit Behinderung. ...
Seit gestern Mittag ist es nun Gewissheit: für unsere Einrichtung wurde ein striktes Ausgangs- und Besuchsverbot – vorerst – bis zum 30. Dezember 2020 von Seiten des Gesundheitsamts Nordsachsen ausgesprochen. ...
Auf Grundlage der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung §7 Absatz 5 vom 11. Dezember 2020, wird der Betrieb der Werkstätten für Menschen mit Behinderung eingeschränkt sein. ...
Mit dem heutigen Tag ist eine neue Allgemeinverfügung (Anordnung von Hygieneauflagen) in Kraft getreten, die Informationen hinsichtlich der Besuchsregelungen in den stationären Pflegeeinrichtungen beinhaltet. ...